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Von der heterologen Insemination zur PID: Die Ärztetage im Norden

Kammerpräsident Dr. Franz Bartmann blickt auf einige Themen zurück, die auf Ärztetagen in Schleswig-Holstein behandelt wurden.

Nach 26-jähriger Abstinenz und zum 4. Mal in der 138-jährigen Geschichte Deutscher Ärztetage findet vom 31. Mai bis 3. Juni wieder ein Ärztetag in Schleswig-Holstein statt. 1959 und 1985 war Lübeck, 1972 Westerland auf Sylt der jeweilige Tagungsort. Aus logistischen und organisatorischen Gründen fiel die Wahl diesmal auf die Landeshauptstadt Kiel, obwohl unser heimlicher Favorit zunächst erneut Lübeck gewesen war.

Der letzte, der 88. Ärztetag 1985 auf schleswig-holsteinischem Boden war insofern bemerkenswert, als die damalige Kammerpräsidentin Dr. Ingeborg Retzlaff inhaltlich den Ärztetag ganz wesentlich mitgeprägt hat. Frau Retzlaff war Präsidentin seit ihrer ersten Wahl 1982 bis zu ihrem krankheitsbedingten Ausscheiden im November 1994. Sie, die Gynäkologin und Geburtshelferin, der Frauen und Mütter immer besonders am Herzen gelegen haben, hat das damalige Schwerpunktthema „Ärztliche, ethische und rechtliche Probleme der extrakorporalen Befruchtung“ wesentlich mit vorbereitet und durch engagierte Diskussionsbeiträge zum erfolgreichen Abschluss beigetragen.

Ganz besonders stolz war sie aber darauf, dass dieser Komplex auf ihren Antrag hin bei der anschließenden Beratung zur Ergänzung der Berufsordnung dort Eingang gefunden hat.

Für ihre Verdienste in den Themen Schwangerschaftsabbruch, extrakorporale Befruchtung, Embryonenforschung und Reproduktionsmedizin wurde sie im Jahr 2002 zum Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Geburtshilfe und Gynäkologie ernannt. Zuvor hatte sie bereits auf dem 98. Dt. Ärztetag in Stuttgart als höchste Auszeichnung der deutschen Ärzteschaft vom damaligen Präsidenten des Deutschen Ärztetages, Carsten Villmar, die Paracelsus-Medaille verliehen bekommen.

Vor diesem Hintergrund ist es möglicherweise auch kein reiner Zufall, dass die Ärztekammer Schleswig-Holstein seit 1996 das In-vitro-Fertilisationsrregister (IVF-Register) für 120 Zentren aus dem gesamten Bundesgebiet führt.

Zufall ist allerdings, dass auch in diesem Jahr die beiden Themen aus dem Jahr 1985 im weitesten Sinne wieder auf der Agenda stehen. So wird der Vorstand der Bundesärztekammer im Rahmen des Tätigkeitsberichtes sein Eckpunktepapier zur Präimplantationsdiagnostik vorstellen und möglichst beschließen lassen. Das Verfahren baut logisch auf der Beschlusslage von 1985 auf und spiegelt die ungeheure Dynamik medizinischen Entwicklungspotenzials der vergangenen Jahrzehnte wieder. Bereits im Vorfeld sind zwei im Bundestag vertretene Ärzte, davon einer Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer, öffentlich auf Distanz zu diesem Papier gegangen.

Entsprechend lebhaft verspricht die Diskussion zu werden.

Erneut steht auch die Überarbeitung der Berufsordnung auf der Agenda. Und erneut ist es ein stark von ärztlicher Ethik dominiertes Thema, welches in diesem Jahr besondere Beachtung erfahren dürfte.

Nach der Modifikation der ärztlichen Grundsätze zur Sterbebegleitung zu Jahresbeginn muss jetzt der § 16 der Berufsordnung: „Beistand für Sterbende“ angepasst werden. Wir haben hier die relativ vertrackte Situation, dass das Berufsrecht aus ethischen Beweggründen dem Arzt die Beihilfe zum Suizid verbietet, das Strafrecht dies aber nicht mit Sanktionen belegt. Von daher kommt einer juristisch und medizinisch einwandfreien Formulierung im Berufsrecht besondere Bedeutung zu. Deshalb ist die Beratung dieses Paragraphen aus dem Tagesordnungspunkt „Beratung zur Änderung der Berufsordnung“ herausgenommen worden. Er wird im unmittelbaren Anschluss an den TOP II „Palliativmedizinische Versorgung in Deutschland“ gesondert verhandelt.

Bereits der 62. Deutsche Ärztetag hatte sich 1959 in Lübeck im Übrigen mit der menschlichen Reproduktion und Berufsordnung im weiteren Sinne befasst.

Nach stundenlanger kontrovers geführter Debatte wurde mit einzelnen Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen folgende Entschließung gefasst und damit der zugrundeliegende Vorstandsantrag mit geringfügigen redaktionellen und semantischen Änderungen bestätigt: „Der 62. Deutsche Ärztetag lehnt die künstliche heterologe Insemination (Fremdsamenspende, Verf.) aus sittlichen Gründen ab. Die künstliche heterologe Insemination widerspricht der Ordnung der Ehe. Die Ausführung hat medizinische, rechtliche und psychologisch- ethische Folgen, die für den Arzt nicht übersehbar sind und für die er die Verantwortung mittragen muss ...“

Die unmittelbar anschließende Schlussbemerkung eines in der Diskussion unterlegenen Wortführers verweist auf den bereits oben angesprochenen Konflikt zwischen ärztlichem Ethos, gesellschaftlichem Zeitgeist und rechtlichen Sanktionsmöglichen: „Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem, was wir soeben beschlossen haben, hat also der Ärztetag befunden, dass er aus sittlichen Gründen die künstliche Insemination ablehnt, dass er sie aber nicht als strafwürdigen Tatbestand anerkennt. Im Augenblick ist also die Situation gegeben, dass wir ein Verfahren zwar ablehnen, aber keine Möglichkeit haben, einzuschreiten, wenn es geschieht. Darf ich daher darum bitten, dass ins Protokoll aufgenommen wird, man möge sofort Maßnahmen einleiten, die eine entsprechende Berichtigung der Berufsordnung vorsehen.“

Wir mögen die damalige Diktion und den Diskussionsstil heute insgeheim belächeln, aber möglicherweise wird das unseren Nachfolgern in 40 Jahren nicht viel anders gehen, wenn sie die Debatte über ärztliche Sterbebegleitung des diesjährigen Ärztetages nachlesen. Zumindest die Schlussbemerkung aus dem Jahr 1959 betrifft die gleiche Ausgangssituation: Ablehnung aus ethischen Gründen trotz strafrechtlicher Sanktionsfreiheit.

Der 75. Dt. Ärztetag 1972 ist vor allem durch die Verabschiedung der „Westerländer Leitsätze“ zur Änderung der Krankenhausstruktur in Erinnerung geblieben. Die nach 1945 noch üblichen großen Hauptabteilungen Innere Medizin, Chirurgie und Gynäkologie, soweit diese nicht auch von der Chirurgie mitvertreten wurde, wurden zunehmend und bewusst in kleinere, für die persönliche individuelle Betreuung durch den Chefarzt überschaubare Einheiten mit zunehmender Subspezialisierung aufgeteilt. Dies war aus Gründen der Qualitätssicherung - ein Begriff, der zur damaligen Zeit in diesem Kontext noch nicht gebräuchlich war - auch zwingend erforderlich, da der Chef meist der einzige Facharzt seines Gebietes im Krankenhaus war und die Assistenzärzte zügig in die Niederlassung abwanderten. Nunmehr sollte aus Sorge vor einer zu weitgehenden Zersplitterung der Medizin eine dynamische Zuteilung des Bettenkontingentes je nach Patientenanfall erfolgen und diese dann in „geregelter kollegialer Zusammenarbeit“ von der Fachgruppe versorgt werden. Dieses Team sollte aus erfahrenen Fachgruppenärzten und einem koordinierenden leitenden Arzt bestehen und von in Weiterbildung stehenden Stationsärzten unterstützt werden. Jeder Patient sollte einen für ihn persönlich verantwortlichen und seine Behandlung koordinierenden Fachgruppenarzt haben. Es gibt eben auch weise und gute Beschlüsse Deutscher Ärztetage nach dem Motto: When all is said and done, more is said than done (Wenn alles gesagt und getan ist, ist mehr gesagt als getan).

Wie jedes Jahr wird auch der Ärztetag in Kiel Dienstag um 10:00 Uhr mit einem feierlichen Zeremoniell im Kieler Schloss eröffnet. Der formelle Teil beinhaltet neben Grußworten des gastgebenden Präsidenten und von Honoratioren aus Stadt und Land die Ehrung der seit dem vergangenen Ärztetag Verstorbenen und die Auszeichnung von Kollegen, die sich in besonderer Weise um die deutsche Ärzteschaft verdient gemacht haben, mit der Paracelsus-Medaille. Einer der Preisträger vergangener Jahre, Prof. Fritz Beske aus Kiel, ist Alterspräsident des diesjährigen Ärztetages. Die Rede des Bundesgesundheitsministers, vor allem aber die meist programmatisch ausgerichtete Erwiderung des Bundesärztekammerpräsidenten zum Abschluss der Eröffnungsveranstaltung sind Diskussionsgrundlage für den ersten Tagesordnungspunkt der am Nachmittag beginnenden Plenarsitzung: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik.

Ach ja, da war noch was. In diesem Jahr wird das Präsidium der Bundesärztekammer neu gewählt. Diese Wahl beginnt nicht erst mit Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes. Die entscheidenden Weichen werden in den Vorbesprechungen der Berufsgruppen und Verbände gestellt, beginnend mit der Hauptversammlung des Marburger Bundes am Samstagmittag und endend mit Auszählung des letzten Wahlzettels am Donnerstagabend. Aber dazu mehr im nächsten Heft.

Dr. Franz-Joseph Bartmann, Präsident