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Ärztetag endet mit dickem Lob für die Gastgeber

Zuvor: Novellierung der Berufsordnung beschlossen

(03.06.2011)

Der Deutsche Ärztetag ist heute mit einem dicken Lob für die gastgebende Ärztekammer Schleswig-Holstein zu Ende gegangen.

Dr. Udo Wolter, Vorsitzender des Ausschusses „Berufsordnung“ der Bundesärztekammer (Foto: helliwood media)Dr. Udo Wolter, Vorsitzender des Ausschusses „Berufsordnung“ der Bundesärztekammer (Foto: helliwood media)Zuvor hatten die Delegierten einer umfassenden Novellierung der ärztlichen Berufsordnung zugestimmt. „Wir haben die Berufsordnung unter anderem an eine geänderte Rechtsprechung angepasst und die Vorgaben zu den ärztlichen Berufspflichten durch eine Neustrukturierung justiziabel gemacht“, sagte Dr. Udo Wolter, Vorsitzender des Ausschusses „Berufsordnung“ der Bundesärztekammer und Präsident der Landesärztekammer Brandenburg.

In der Berufsordnung sind die Rechte und Pflichten von Ärzten gegenüber ihren Patienten, den Berufskollegen und der Ärztekammer geregelt. Wesentliche Inhalte der Musterberufsordnung (MBO) sind unter anderem Vorgaben zu den Berufspflichten, zur Schweigepflicht, zur Fortbildung, zu Werbung und zur gemeinsamen Praxisausübung sowie zum beruflichen Verhalten.

Geändert wurde unter anderem die Regelung zur ärztlichen Aufklärung von Patienten. Ärzte sind dazu verpflichtet, ihre Patienten vor einer Behandlung aufzuklären. Nach der neugefassten MBO sollen Ärzte ihren Patienten, so weit dies möglich ist, nach dieser Aufklärung ausreichend Bedenkzeit einräumen. „Damit wollen wir vor allem bei den Schönheitsoperationen, die medizinisch nicht notwenig sind, sicherstellen, dass Patienten einen vorgesehenen Eingriff noch einmal abwägen können“, sagte Wolter.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen. Ärzte müssen künftig ihre Patienten vor einer Behandlung schriftlich über die Höhe der Kosten informieren, die erkennbar nicht von der Krankenversicherung oder einem anderen Kostenträger erstattet werden.

Außerdem schiebt die neue Berufsordnung sogenannten Anwendungsbeobachtungen, die zur Verdeckung unzulässiger Zuwendungen durchgeführt werden, einen Riegel vor. Künftig muss die Vergütung den Leistungen entsprechen, die Ärzte für „Hersteller oder Erbringer von Arznei-, Heil- und Hilfsmittel oder Medizinprodukte erbringen. Verträge über solche Zusammenschlüsse sind schriftlich abzuschließen und sollen der zuständigen Ärztekammer vorgelegt werden“, heißt es in der MBO.

Die MBO trägt dazu bei, die Berufsordnungen in den einzelnen Ländern möglichst einheitlich zu gestalten. Die Berechtigung, eine Berufsordnung beschließen zu können, ergibt sich für die Ärztekammern aus dem jeweiligen Heilberufe- und Kammergesetz des Bundeslandes.

Nach der viertägigen Veranstaltung, zu der neben den 250 Delegierten auch zahlreiche Gäste nach Kiel gekommen waren, bedankte sich der neue Präsident der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery bei Dr. Franz-Joseph Bartmann für den gelungenen Ärztetag mit den Worten "Ihr habt einen tollen Ärztetag hingelegt. Die organisatorische Leistung war grandios". Die Delegierten unterstützten das Lob mit großem Beifall.

Auch die Delegierten der Ärztekammer Schleswig-Holstein werden den Kieler Ärztetag als gelungen in Erinnerung behalten. Vizepräsidentin Dr. Hannelore Machnik empfand es als angenehm, "dass ernste Themen mit ausgesprochener Ernsthaftigkeit und Geduld sowie Loyalität untereinander diskutiert wurden" und gab zu bedenken: "Dies war in der Vergangenheit nicht immer so." Zu den wichtigsten Themen zählte sie u.a. Sterbebegleitung und Organspende.

Dr. Henrik Herrmann, Vorstandsmitglied der Ärztekammer, hob ebenfalls auf die nach seiner Wahrnehmung hohe Qualität der Wortbeiträge und den offenen Dialog zu schwierigen Themen ab. Als Beispiel nannte er genauso wie die Delegierte Dr. Gisa Andresen aus Flensburg die Auseinandersetzung mit der Präimplantationsdiagnostik. Ausführliche Berichte zum Ärztetag wird die Printausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärztetages im Juni enthalten.

(di/PM)