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Ärztetag fordert Novellierung der GOÄ ein. Organspende: "Informations- und Selbstbestimmungslösung mit Erklärungspflicht" favorisiert

(01.06.2011)

Der Deutsche Ärztetag hat am Mittwoch die Erwartungen der Ärzteschaft zur GOÄ-Novellierung bekräftigt. Noch in der laufenden Legislaturperiode, so die Erwartung der Ärzte, soll die Novellierung erfolgen.

Dr. Theodor Windhorst, Kammerpräsident aus Westfalen-Lippe, setzte mit seiner Auftaktrede zu diesem Thema ein klares Zeichen in Richtung Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Windhorst versprach den Delegierten, „terrierartig dranzubleiben“ und immer wieder die aus Sicht der Ärzte überfällige Novellierung einzufordern.

Ob Bahr hinter diesem Ziel steht, wurde zumindest aus seinem Statement zur Eröffnung am Dienstag im Kieler Schloss nicht ganz deutlich. Manche Delegierte legten seine Äußerungen negativ aus. Internist Dr. Wolfgang Wesiack aus Hamburg vermutet, dass Bahr einer Novellierung deutlich skeptischer gegenüber steht als sein Vorgänger Philipp Rösler. „Hier wird auf Ausbremsung gesetzt“, sagte Wesiack in Kiel. Er forderte seine Kollegen auf, „den Druck zu erhöhen“ und selbstbewusster als in der Vergangenheit für die von ihnen für adäquat gehaltenen Preise einzutreten. Wesiack hält ein Ultimatum für sinnvoll, um die Novellierung einzufordern.

Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Kammerpräsident aus Hessen, regte die Delegierten an, in dieser Frage regional den Druck zu verstärken und die Bundestagspolitiker vor Ort auf das Thema anzusprechen. Dr. Werner Baumgärtner aus Baden-Württemberg forderte nicht nur eine klare Positionierung des Vorstands der Bundesärztekammer, sondern auch eine gemeinsame Stellungnahme zusammen mit den Verbänden, um die breite Zustimmung der Ärzteschaft zu dieser Forderung zu verdeutlichen.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt hat sich der Ärztetag dafür ausgesprochen, die Information der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende und der Transplantationsmedizin zu intensivieren. Ziel müsse es sein, dass möglichst viele Bürger ihre Bereitschaft für eine Organ- und Gewebespende erklären. Dafür müsse das Selbstbestimmungsrecht der Menschen gewahrt bleiben.

Im Beschluss heißt es: „Wird dieses Recht nicht zu Lebzeiten wahrgenommen und liegt somit keine Erklärung vor, können dem Verstorbenen unter Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch Einbeziehung der Angehörigen Organe und/oder Gewebe entnommen werden.“ Damit folgten die Delegierten dem Vorschlag der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, die das sogenannte Modell einer "Informations- und Selbstbestimmungslösung mit Erklärungspflicht“ entwickelt hat.

Damit sind nach Auffassung der Delegierten die positiven Aspekte der derzeit geltenden Zustimmungslösung und auch der Widerspruchslösung (hierbei müssen nicht spendebereite Menschen einer Organentnahme aktiv widersprechen) aufgegriffen worden.

(di)